BERLIN, den 12.11.2008.- Zur Sachverständigenanhörung zum Thema Frauenhausfinanzierung vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Sibylle LAURISCHK (Foto: Laurischk):
Alle juristischen Gutachter haben die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Finanzierung von Frauen- und Kinderschutzhäusern erkannt. Unterschiedliche Auffassungen gab es darüber, ob die Länder oder der Bund in der Pflicht sind. Rechtsanwältin Köhler, die Vertreterin des deutschen Juristinnenbundes, attestierte ohne Einschränkungen eine Bundeskompetenz, Prof. Finkelnburg und Prof. Rennert plädierten für einen Wettbewerb der Länder. Das ist ein Wettbewerb um den Abbau der Frauenhausfinanzierung auf Länderebene. Hessen hat seine Kostenbeteiligung um ein Drittel gekürzt, in Sachsen-Anhalt ist die Finanzierung für 2009 bis zum heutigen Tage nicht gesichert. Vorbildlich stellte sich Schleswig-Holstein dar, das eine sichere Finanzierung von 10.500 Euro pro Platz und Jahr, ohne Mietkosten, vorsieht.
Baden-Württemberg ist das Schlusslicht: mit 40 Prozent Eigenbeteiligung der Frauenhäuser und einem finanziellen Beitrag des Landes von 800 Euro pro Platz und Jahr. Dies sind so wenig einheitliche Lebensverhältnisse, dass eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 und 72 Abs. 2 GG gegeben ist.
Auch der hohe Anteil von Migrantinnen unter den schutzsuchenden Frauen und nicht zuletzt der Schutz der Kinder, die mit ihren Müttern in den Frauenhäusern sind, führt zu einer Zuständigkeit des Bundes. (Quelle FDP)
