DYCKMANS / LÖNING: Bundestag muss Mitwirkungsrechte bei EU-Gesetzen besser nutzen
BERLIN, den 11.02.2009 - Zur Verhandlung über den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht erklären Mechthild Dyckmans und Markus Löning, die die FDP-Bundestagsfraktion in Karlsruhe vertreten:
Die Auftritte der Beschwerdeführer Lafontaine und Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht waren inhaltlich schwach und von Unkenntnis geprägt. Gauweiler hat sich den intensiven Debatten im Bundestag über den Reformvertrag regelmäßig entzogen. Lafontaine ist an den eigentlichen Fragen nicht interessiert und versucht, mit populistischen Reden das Bundesverfassungsgericht als Wahlkampfbierzelt zu missbrauchen.
Die Bundesverfassungsrichter haben mit ihren Nachfragen deutlich gemacht, wie wichtig ihnen die Beteiligung des Bundestages an der europäischen Rechtsetzung ist. Dies war und ist auch das Hauptanliegen der FDP. Der Deutsche Bundestag hat bereits heute umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten in EU-Angelegenheiten. Der Vertrag von Lissabon stärkt diese Rechte weiter. Der Bundestag muss sie aber auch nutzen. Leider haben CDU/CSU- und SPD-Fraktion europapolitische Debatten zu oft abgewürgt. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die Abgeordneten der Koalition ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Regierung nachkommen.
