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Für eine gelebte Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern im Erwerbsleben
Die Liberalen Frauen Brandenburg laden in Zusammenarbeit mit der Stiftung für die Freiheit am Dienstag, dem 10. März 2009, um 19.00 Uhr Truman-Haus, Potsdam zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ein.
Obwohl mittlerweile 59 Prozent der Hochschulabsolventen Frauen sind, lag 2007 der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen bundesweit noch immer bei 23 Prozent. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit weit abgeschlagen auf einem der hintersten Plätze. Die Gründe für die Einkommensunterschiede sind dem Bundesverband Deutscher Arbeitgeberverbände zufolge vielschichtig: Neben häufigerer Berufsunterbrechungen wegen familiärer Verpflichtungen arbeiten Frauen häufiger in Kleinbetrieben, die ein im Vergleich zu Großbetrieben geringeres Lohnniveau haben. Jedoch setzt auch das Steuer- und Sozialversicherungsrecht noch immer falsche Anreize für die klassische Alleinverdienerehe, in der der Mann arbeitet und die Frau zu Hause bleibt. Wie können die Einkommensunterschiede behoben werden? Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU und das deutsche Allgemeine Gleichstellungsgesetz? Über diese und weitere Themen spricht Frau Rechtsanwältin Susanne Köhler aus Dresden. Susanne Köhler ist Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht. Im Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat sie als Sachverständige unlängst die Position des Deutschen Juristinnenbundes (djb) zur Frauenhausfinanzierung vertreten. Sie ist Mitglied der Kommission „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ im djb sowie Vorsitzende der Landesgruppe des djb. Näheres finden Sie hier [135 KB]
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